Hausordnung

 

  1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für sämtliche Räumlichkeiten von HARZfitness sowie für das dazugehörige Außengelände. Sie ist für alle Mitglieder, Gäste, Besucherinnen und Besucher sowie sonstige Personen verbindlich, die sich im Studio oder auf dem Außengelände aufhalten.

Mit dem Betreten des Studios wird diese Hausordnung anerkannt.

Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.

 

  1. Hausrecht

HARZfitness übt in sämtlichen Räumlichkeiten des Studios sowie auf dem dazugehörigen Außengelände das Hausrecht aus.

Die Geschäftsleitung sowie von ihr hierzu bevollmächtigte Mitarbeitende sind berechtigt, die Einhaltung dieser Hausordnung durchzusetzen. Bei Verstößen können Personen – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – aufgefordert werden, das Studio zu verlassen.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich begrenztes oder, soweit rechtlich zulässig, ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Gesetzliche Rechte der Mitglieder und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

 

  1. Zutritt und Nutzung

Der Zutritt zum Studio ist grundsätzlich nur während der jeweils bekannt gegebenen Öffnungszeiten und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungsberechtigung gestattet.

Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Weitergeben von Zugangskarten, Zugangscodes oder sonstigen Zugangsmitteln an andere Personen ist untersagt.

HARZfitness kann den Zutritt verweigern, wenn eine Person keine gültige Zutrittsberechtigung besitzt oder konkrete Umstände vorliegen, die eine Gefährdung des Studiobetriebs oder anderer Personen erwarten lassen.

Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 14 Jahren gestattet. Das Mitbringen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist nicht erlaubt. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt im Bistro oder in anderen Bereichen zurückgelassen werden, da dies eine Gefährdung für sie selbst und andere darstellen kann.

 

  1. Rücksichtnahme und Verhalten

Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder und Mitarbeitende nicht gestört, belästigt oder gefährdet werden.

Insbesondere untersagt sind:

  • aggressives, bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten,
  • Beleidigungen oder erhebliche Belästigungen anderer Personen,
  • mutwillige oder fahrlässige Beschädigung von Studioeinrichtungen,
  • die missbräuchliche Nutzung von Trainingsgeräten,
  • das Werfen von Gewichten oder sonstigen Gegenständen,
  • die vorsätzliche Behinderung anderer Personen beim Training,
  • das Betreten von Bereichen, die ausdrücklich für Mitglieder oder Mitarbeitende nicht zugänglich sind.

Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Studiobetrieb oder der Einhaltung dieser Hausordnung dienen.

 

  1. Nutzung der Trainingsgeräte

Trainingsgeräte und sonstige Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen.

Nach der Nutzung sind Geräte und Trainingsflächen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Gewichte, Hanteln und sonstige Trainingsutensilien sind nach Gebrauch an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

Beschädigungen oder technische Mängel sind dem Studiopersonal unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Hygiene und Sauberkeit

Aus hygienischen Gründen ist beim Training geeignete Sportkleidung zu tragen.

Bei der Benutzung der Geräte ist zum Schutz der Polsterflächen stets ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.

Trainingsgeräte sind nach der Benutzung entsprechend den im Studio vorgesehenen Hygienevorgaben zu reinigen.

Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Das Studio und seine Einrichtungen sind sauber und pfleglich zu behandeln.

 

  1. Kleidung und Schuhe

Das Training ist grundsätzlich nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen, für den Innenbereich geeigneten Sportschuhen gestattet.

Das Training barfuß oder mit ungeeignetem Schuhwerk kann aus Sicherheitsgründen untersagt werden.

 

  1. Sicherheit

Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, verstellt oder missbräuchlich benutzt werden.

Notausgänge dürfen ausschließlich im Notfall oder zu diesem Zweck genutzt werden.

Das Mitbringen oder Verwenden von Gegenständen, durch die andere Personen gefährdet werden können, ist untersagt, soweit deren Nutzung nicht ausdrücklich durch HARZfitness gestattet oder für den Trainingsbetrieb erforderlich ist.

 

  1. Alkohol, Drogen und Rauchen

Der Aufenthalt unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.

Der Konsum illegaler Drogen sowie deren Weitergabe oder Handel sind auf dem gesamten Studiogelände untersagt.

Das Rauchen und der Konsum von Tabak- oder vergleichbaren Produkten ist in den hierfür nicht vorgesehenen Bereichen untersagt.

 

  1. Essen und Getränke

Das Mitbringen von Getränken in verschließbaren Behältnissen ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch keine Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtungen verursacht wird.

Offene Lebensmittel und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.

In den Kursräumen sind ausschließlich geschlossene Trinkbehälter zu benutzen

 

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen andere Mitglieder, Gäste oder Mitarbeitende erkennbar sind, dürfen nur mit deren vorheriger Zustimmung angefertigt und veröffentlicht werden.

Die Privatsphäre anderer Personen ist insbesondere in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen zu respektieren. Foto- und Videoaufnahmen sind dort grundsätzlich untersagt.

Das Tragen von Smart Glasses, Datenbrillen, Action-Cams und vergleichbaren Geräten ist in den Studioräumlichkeiten nicht erlaubt.

In den Kursräumen und im Saunabereich ist die Nutzung von Mobilen Endgeräten untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung.

 

  1. Umkleiden und Wertgegenstände

Umkleiden und Schließfächer sind pfleglich zu behandeln.

Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Studio zurückgelassen werden.

Die Nutzung von Schließfächern erfolgt nach den jeweils geltenden Vorgaben von HARZfitness.

 

  1. Haftung

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung von HARZfitness für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die vorstehenden Regelungen begründen insbesondere keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

 

  1. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann HARZfitness abhängig von Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes geeignete Maßnahmen ergreifen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Unterlassung,
  • ein Verweis aus dem Studio,
  • eine zeitweise Einschränkung der Nutzung,
  • ein zeitlich begrenztes Hausverbot,
  • bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen weitere rechtlich zulässige Maßnahmen.

Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls getroffen. Im Falle eines Hausverbots besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages kann als Entschädigung einbehalten werden. Zwingende gesetzliche Rechte der Mitglieder bleiben unberührt.

 

  1. Änderungen der Hausordnung

HARZfitness kann diese Hausordnung ändern oder ergänzen, soweit dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben.

 

  1. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.09.2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Hausordnung.