Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielweise den Vertragsabschluss über das Internet oder App. Die Rechte des Nutzers/der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nur mit Zustimmung des Studios übertragbar.
III. Leistungsbeschreibung
1. Das Studio gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekanntgegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt, die Benutzung folgender Leistungen: Cardiotraining, Gerätetraining, elektronisch gesteuertes Training, Freihantel, Teilnahme an Gruppenkursen je nach aktuellem Angebot und Verfügbarkeit und Verzehr von Getränken aus der Tafelwasseranlage.
2. Bistrokonto: Es besteht die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit Geldbeträge auf ein Bistrokonto einzuzahlen. Dadurch erhält das Mitglied einen Bonus: Einzahlungsbetrag ab 10 € 2% Bonus, ab 20 € 3% Bonus, ab 30 € 4% Bonus, ab 50 € 5% Bonus, ab 100 € 7% Bonus. Mit dem Bistrokonto können ausschließlich Artikel aus unseren Bistro bezahlt werden. Eine Auszahlung von eingezahlten Geldbeträgen zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.
IV. Fälligkeiten / Verzug
V. Ruhezeitmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können 4-wöchentlich, im Rahmen des Zahlungsintervalls, für maximal 12 Wochen pro Jahr gegen eine Gebühr ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
VI. Studioschließung aus Gründen höherer Gewalt
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
VII. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung